Einem Mann aus Gütersloh sind nach eigenen Angaben durch eine kaputte Wasserkiste 3.000 Euro Kosten entstanden. Der Hersteller, sein Ex-Arbeitgeber, möchte nicht zahlen. Sind sogar regelmäßig beschädigte Kästen im Handel? Die Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB) kann sich das kaum vorstellen. Doch Fotos des 72-Jährigen legen nahe, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt.
Ein Rentner aus Gütersloh ist sauer. Seiner Meinung nach hat ein kaputter Wasserkasten einen vierstelligen Schaden bei ihm verursacht – und nun will den keiner übernehmen. Doch von Anfang an: Im April, so schilderte es der Rentner gegenüber der ostwestfälischen Regionalzeitung Die Glocke, schleppt der 72-Jährige einen 12er-Kasten Bilgy Bronn Classic in seinen Keller. Der Kasten bricht (s.Foto li. unten), fünf Fliesen sind beschädigt. Schaden angeblich: 3.000 Euro. Der Mann wendet sich an den Hersteller, Gehring-Bunte aus Bielefeld, bei dem er selbst einmal gearbeitet hat. Dort fühlt sich offenbar niemand zuständig. Zwischenzeitlich meldet sich der Rentner zusätzlich bei der Verbraucherzentrale NRW und der GDB, über die Gehring-Bunte die Kisten einkauft. Nach 14 Tagen inspiziert ein Außendienstmitarbeiter von Gehring-Bunte den Schaden und bietet zur Entschädigung einige Kästen Mineralwasser an. Für den 72-Jährigen ein Unding. Auch ein privater Anruf bei Seniorchef Dr. Paul Gehring, 90, führt zu nichts. Der Mann schaltet die Presse ein.
Gehring-Bunte winkt ab, will sich öffentlich nicht zum Fall äußern. Dabei hält der 72-Jährige, von 1988 bis 2007 in der Getränkebranche tätig, seinen Schaden nicht für einen Einzelfall. Zwar gebe es eine funktionierende Qualitätskontrolle bei Flaschen, nicht jedoch bei Kisten. Seine Vermutung: Der Kasten war zu lange im Umlauf, das Material wurde rissig. Ein Einzelfall? Scheinbar nicht: Der 72-Jährige hat weitere Bilder gemacht, am 4. und 18. Oktober. Darauf zu sehen: Kästen mit Bruchstellen (s. Fotos), die bei Trinkgut Schenke in Gütersloh stehen.
GDB: Alte Kästen machen keinen Sinn
Die GDB stellt klar: Zwar bezieht Gehring-Bunte seine Kisten von ihr, es liege aber ein klarer Fall von Produzentenhaftung vor. Es gebe zudem klare Richtlinien im Qualitätsmanagement. Würden Sortierquoten nicht eingehalten, folgen laut GDB Restriktionen. Solche Fälle seien aber derzeit nicht bekannt. Ohnehin macht die Verwendung von alten Kästen aus GDB-Sicht keinen Sinn. Beim Stapeln auf Paletten drohe ein „Domino Day“, also das Zusammenstürzen durch beschädigte Kisten – hinzu kämen mögliche Klagen von Geschädigten wie dem 72-Jährigen.
Ein INSIDER ist ebenfalls überrascht, dass der Kasten so in den Handel gelangt sein soll. Doch die weiteren Aufnahmen zeigen: Offenbar kann es genauso gewesen sein – und ist nun wieder passiert. Vom betroffenen Getränkemarkt heißt es, tatsächlich sei immer wieder beschädigtes Material unter den braunen 12er-Kästen – etwa bei einer Kiste pro Palette (die GDB bezweifelt die Zahl). Und das nicht nur bei Gehring-Bunte. Mitarbeiter hätten sich schon die Finger eingeklemmt. „Unverantwortlich“ nennt der Rentner das. Was dennoch überrascht: Wieso schaltet ein ehemaliger Mitarbeiter die Presse ein? Für ein intaktes Verhältnis zu Gehring-Bunte spricht das nicht.
Unter dem Strich bleibt also: Wenn sich der 72-Jährige sein Geld holen will, müsste er Gehring-Bunte haftbar machen und sich juristische Beratung suchen. Dazu rät ihm auch die Verbraucherzentrale NRW. Gegenüber der Glocke erläutert diese, es würde dann geprüft, wie gut das Qualitätsmanagement bei Gehring-Bunte funktioniert und ob ein Verschulden nachweisbar ist.
Artikel aus INSIDE 913