Paulaner darf sein AfG-Zugpferd Paulaner Spezi weiterhin so nennen. Die Augsburger Brauerei Riegele, die die Spezi-Markenrechte besitzt, hat die Berufung vor dem Oberlandesgericht München zurückgenommen.
Damit gilt das Urteil des Landgerichts München aus vorheriger Instanz, das Paulaner im Oktober 2022 Recht gegeben hatte. Im Zuge der Berufungsverhandlung hatte das Gericht signalisiert, dass es wohl der Argumentation Paulaners folgen werde. Dass Paulaner ein eigenes Spezi auf den Markt bringen darf, ist Resultat einer 1974 beschlossenen Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung. Seinerzeit zahlte Paulaner dafür 10.000 Mark.
Vor dem Oberlandesgericht wollten die Augsburger eigentlich erreichen, dass Paulaner trotz der Einmalzahlung aus 1974 künftig eine absatzabhängige Summe, vermutlich etwa 5 Euro pro hl, zahlen muss. Das hätte Riegele jährlich über 7 Mio Euro beschert.
Paulaner Spezi steht derzeit, wie berichtet, bei rund 1,5 Mio hl; letztes Jahr erwarb Paulaner dafür eigens die Ex-Oettinger-Brauerei in Gotha. Die Prillers ihrerseits statteten im Sommer Krombacher mit einer Spezi-Lizenz aus.
In den USA bringt Paulaner indes Paulaner Spezi unter dem Namen Paulaner Sunset auf den Markt - wohl auch, um damit die alten Lizenzvereinbarungen nicht zu gefährden. Die In Kalifornien mit Werbespots und Social-Media angeschobene Colamix-Attacke sorgt daheim in München für reichlich Aufregung (siehe Foto von heute, 8.12.) Ist der Kult in Gefahr?