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Paulaner siegt im Spezi-Streit

Darf Paulaner zu den bestehenden Bedingungen weiter Spezi vertreiben oder nicht? Das Landgericht München I sagt: Ja. 1974 hatten die Münchner einmalig 10.000 DM an die Augsburger Brauerei Riegele dafür bezahlt, das Getränk produzieren und verkaufen zu dürfen. Der damals geschlossene Vertrag sei keine Lizenzvereinbarung gewesen, urteilte am heutigen Dienstag Richterin Michaela Holzner. Vielmehr handle es sich dabei um eine Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung. Diese wiederum sei nicht ordentlich kündbar. Zu einer außerordentlichen Kündigung habe Paulaner ebenfalls keinen Anlass gegeben, da sich die Münchner seit Jahrzehnten an die Vereinbarungen hielten und in dem Vertrauen in die Marke investierten, dass alle Forderungen beglichen seien. Riegele kann als nächste Instanz nun das Oberlandesgericht anrufen. Brauerei-Chef Sebastian Priller möchte das Urteil erst prüfen, hält eine Fortsetzung des Rechtsstreits aber für wahrscheinlich.

Der Streitwert der Auseinandersetzung liegt bei etwa zehn Mio Euro. Eine außergerichtliche Einigung, bei der Paulaner eine Summe (vermutlich sechsstellig) an Riegele gezahlt hätte, war zwischen beiden Parteien gescheitert. Riegele wollte offenbar einen neuen Lizenzvertrag mit jährlichen Zahlungen von bis zu fünf Mio Euro aufsetzen. Mitte der 1950er Jahre hatte Riegele Spezi erstmals als Warenzeichen eintragen lassen. Mittlerweile stellt die Münchner Brauerei von dem Getränk deutlich mehr her als die Augsburger (INSIDE 905), in diesem Jahr wohl erstmals mehr als eine Mio hl. Zum Vergleich: 2010 waren es lediglich 30.000 hl gewesen.