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OLG will Bierkönige für alle

Die Regensburger Brauerei Bischofshof darf weiterhin eine "Oberpfälzer Bierkönigin" küren. Das OLG Nürnberg wies am Dienstag eine Klage der Hofmark-Brauerei aus Cham zurück, die in dem seit 15 Jahren durch die Regensburger Brauerei verliehenen Titel eine Täuschung der Verbraucher und unlauteren Wettbewerb sieht.

 


In der Entscheidung des Dritten Senats am OLG heißt es, mit der Kür einer Bierkönigin oder Bierprinzessin stelle die Regensburger Brauerei zwar nicht hinreichend klar, dass diese Wahl bei einer eigenen Veranstaltung allein in ihrem eigenen Interesse und für eigene Werbezwecke erfolge. Allerdings sei dieses "fehlgeleitete Verbraucherverständnis" kein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Laut OLG-Beschluss werden andere Brauereien durch die Bierhoheiten außerdem nicht im Wettbewerb behindert. Ihnen stehe es frei, selbst Bierköniginnen zu ernennen.