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Oktoberfest = München

Mit einem Teilsieg vor der 4. Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat sich die Stadt München die Vermarktungshoheit für lizenzierte Souvenirs und eine Reihe von Dienstleistungen zurückerobert, die mit dem Claim Oktoberfest  vermarktet werden. "Oktoberfeste" in anderen Städten und Ländern kann München nicht verbieten. Unterm Strich wird der Unions-Anmeldung von "Oktoberfest" für die Klassen 3, 4, 6, 9, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 26, 28, 31, 34, 35, 38, 39 und 45 und für „Dienstleistungen von Hotels; Zimmervermietung und Pensionen; Zimmerreservierung in Hotels und Reservierung von Unterkünften” in Klasse 43 zugestimmt.

Explizit NICHT aufgenommen wurden dagegen die Klassen 29, 30, 32, 33, 41 und Teile von Klasse 43 - und damit auch u.a. Biere (Klasse 32). Aktuell will sich München auch die Claims Münchner Oktoberfest und Oktoberfest München schützen lassen. Für Begriffe wie Wiesn, Oide Wiesn und Kombinationen wie Wiesnbier und Wiesnkracherln gilt das bereits.

Vorausgegangen war dem Entschluss der Beschwerdekammer eine Ablehnung der Münchner Unions-Markenanmeldung durch das EUIPO in 2019 - nach jahrelangem Rechtsstreit. Oktoberfest Bier gehört schon seit langem als Marke dem Verein Münchener Brauereien e. V.

(EUIPO-Beschwerdeverfahren R 1840/2019-4)

 

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