Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat heute in einem erstinstanzlichen Urteil über die Klage der Zentrale für unlauteren Wettbewerb gegen die Neumarkter Lammsbräu entschieden. Demnach verwirft das Gericht in seinem Urteil im Wesentlichen eine Unterscheidung von Mineralwässern und Biomineralwässern und erklärte in seiner mündlichen Urteilsbegründung die Klassifizierung Biomineralwasser und damit auch das Zertifikat für Biomineralwasser als unzulässig. Dr. Franz Ehrnsperger, Inhaber der Biobrauerei Lammsbräu, kündigte an, für sein Bio-Kristall möglicher Weise in Berufung zu gehen.