Noch kein Insider?

Jetzt inside abonnieren

Auf der folgenden Seite erfahren Sie alles über unsere Anmelde-Optionen.
Bei Abschluss eines Abos werden Inside Web News sofort für Sie freigeschaltet. Auf Wunsch erhalten sie die Top-News der Branche auch kostenlos als SMS aufs Handy.

Mehr erfahren und Insider werden!

Weiter

Bio-Mineralwasser: Die Krux mit der Behandlung

Der Rechtsstreit zwischen der Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser resp. ihrer stellvertretenden Klägerin Neumarkter Lammsbräu gegen Danone und SGS Institut Fresenius ist ein spitzfindiges Scharmützel mit einem Sieger, der vielleicht gar keiner ist.

Das OLG Frankfurt ist in seinem Urteil in zentralen Punkten der Klage von Neumarkter Lammsbräu gefolgt. So darf Danone seine Marke Volvic u.a. künftig nicht mehr als Mineralwasser „in Bio-Qualität“, insbesondere als „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ bezeichnen und auch nicht mit der Aussage „Natürlich Bio“ bewerben. Außerdem ist es Danone verboten, für Volvic das SGS-Label „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ zu verwenden. Fresenius wiederum ist es u.a. untersagt, für Volvic das bereits genannte SGS-Label zu vergeben und Danone die Verwendung dafür zu gestatten. Eine Revision hat das OLG nicht zugelassen. 

Ein Urteil, so scheint es, ganz im Sinne von Neumarkter-Chef Johannes Ehrnsperger sowie der Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser und ihren zertifizierten Mineralbrunnen. Das OLG Frankfurt begründet die oben genannten Verbote gegen Danone/Fresenius zentral damit, dass Volvic entgegen der Werbeaussage („reines Naturprodukt, das im Vergleich zu vielen anderen Wasserarten nicht behandelt wird“) nachbehandelt wird. Das Wasser enthalte laut Urteilsbegründung bei Förderung aus der Quelle einen Arsengehalt, der nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) zu hoch ist. Um den Arsengehalt zu reduzieren, werde das Rohwasser vor Abfüllung durch Mangansand und anschließend noch mechanisch gefiltert. Die Behandlung von Volvic gehe „über das bloße Herausfiltern von gelösten Schwebeteilchen hinaus, so dass kein unbehandeltes Naturprodukt mehr vorliege“. 

Wird das Urteil zum Bumerang?

Somit kommt das OLG zu der Schlussfolgerung, dass die Werbeaussage „Bio-Qualität“ für Volvic irreführend ist. Dies treffe auch auf das Siegel „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ zu. Bei einem Mineralwasser mit dem Zusatz „Bio“ erwarte der Verbraucher nicht nur eine deutlich höhere Reinheit als bei herkömmlichem Mineralwasser, sondern auch, dass es unbehandelt ist. Fresenius will nun Nichtzulassungsbeschwerde einreichen und in Folge die aus ihrer Sicht „Fehleinschätzung“ aus der Welt schaffen. Wie das Institut weiter mitteilt, habe sogar die Klägerin Neumarkter Lammsbräu dem OLG schriftlich mitgeteilt, „dass an dem Behandlungsverfahren für das Mineralwasser Volvic nichts auszusetzen“ sei. Fresenius vermutet, dies sei vor dem Hintergrund geschehen, „dass das Mineralwasser von Neumarkter Lammsbräu eine so eigenwillige Auslegung nach unserer Einschätzung selber nicht erfüllen würde und daher vermutlich ebenfalls auf eine Bio-Kennzeichnung verzichten müsste“. 

In der Urteilsbegründung heißt es dazu hingegen, dass die bei deutschen Mineralwässern bewährten und vom Gesetzgeber u.a. in § 6 (1) Nr. 1 MTVO geregelten Herstellungsverfahren („Abtrennen unbeständiger Inhaltsstoffe, wie Eisen- und Schwefelverbindungen, durch Filtration oder Dekantation, auch nach Belüftung, sofern die Zusammensetzung des natürlichen Mineralwassers durch dieses Verfahren in seinen wesentlichen, seine Eigenschaften bestimmenden Bestandteilen nicht geändert wird“) auch für Bio-Mineralwasser nicht in Frage gestellt werden. Zudem hält das OLG in seiner Begründung fest, dass das Urteil zu „Bio-Mineralwasser“ (BGH; 2012) nach wie vor gilt. Da alle darin aufgestellten Anforderungen an Bio-Mineralwasser kumulativ erfüllt sein müssen, dem OLG aber bereits die Volvic-Behandlung zur Arsenreduzierung für das Urteil gereicht hat, wurden weitere aus Sicht von Lammsbräu fehlende Anforderungen vom Gericht nicht mehr geprüft. Mit dem Fall vertraute Beobachter berichten, Neumarkter prüfe nun den Schritt vor den BGH, um die im aktuellen Urteil nicht berücksichtigten Kritikpunkte in letzter Instanz prüfen zu lassen.  

Brunnen-INSIDER blicken indes etwas ungläubig auf das Bio-Scharmützel, da der wahre Wasser-Krieg an ganz anderer Stelle tobt (s. Seite 8f). Eine Schlammschlacht der Bio-Label ist da das letzte, was die Branche brauchen kann.     

Artikel aus INSIDE 876

Kopf der Woche
29.03.2024

13
/2024

Walter Hörl

Weiterlesen
Print-Ausgabe
28.03.2024

Neu!
#947

Fachmarkterwachen: Pro wird Big mit Top

Zum Inhalt