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#915

Trinks ohne CEO: Visionen? Nein danke!

Orterer gewinnt gegen Maskenverweigerer

Der Münchner Fachmarkt-König Walter Orterer, 73 (165 Märkte, knapp 400 Mio Euro Umsatz), hat vor dem Amtsgericht Augsburg einen Prozess gegen einen Maskenverweigerer gewonnen. Das Urteil hat angesichts vieler vergleichbarer Vorfälle im stationären Getränkehandel das Zeug zum Präzedenzfall.

Ein Kunde, der in einem zur Orterer-Gruppe gehörenden Sobi-Markt in Augsburg einkaufen wollte, war dort im April 2021 abgewiesen worden, weil er sich weigerte, eine Maske zu tragen. Er verklagte das Unternehmen daraufhin auf Unterlassung und auf eine Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro (plus Anwaltkosten). Das Gericht stützt sein Urteil in erster Linie darauf, dass ein Attest des Kunden, das ihn angeblich von der Maskenpflicht befreien sollte, nicht rechtskonform gewesen sei – und führt recht harsche Kriterien auf, die ein solches Attest erfüllen muss. Bei Orterer wiederum wurde im Laufe des Verfahrens stets darauf verwiesen, dass Kunden, die sich weigerten, die Maske zu tragen, nicht nach Hause geschickt, sondern am Eingang bedient wurden. Wie Angestellte einer Filiale nach kurzer Prüfung entscheiden sollen, ob ein Attest rechtskonform ist oder nicht, sagt das Urteil nicht.

Artikel aus INSIDE 915