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Neue Deklaration von Energy-Drinks

Ab Sonntag gelten in Deutschland neue Regeln beim Verkauf von Energy-Drinks. Am 2. Juni tritt die sogenannte <link fileadmin user_upload pdf aendvo2_fruchtsaftvo.pdf _blank>"Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften" in Kraft. Wie das Bundesernährungsministerium dazu erläutert, legt die Verordnung verbindliche Höchstmengen für die in Energy-Drinks verwendeten Stoffe Koffein, Taurin, Inosit und Glucuronolacton fest - womit auch die bisherige Praxis von Ausnahmeregelungen für jedes Produkt, das solchse Stoffe enthält, wegfällt. 

 

Wie Gastwirte und Diskothekenbetreiber künftig mit einer zweiten Neuregelung umgehen sollen, bleibt hingegen dahingestellt. Die Verordnung sieht nämlich auch vor, dass die Angabe "erhöhter Koffeingehalt" (und auch die Angabe des Gehalts in Milligramm pro 100 Milliliter) künftig auch bei "lose" abgegebenen Getränken erfolgen muss - also z.B. bei Energy-Drinks, die direkt im Glas und nicht in der Dose ausgegeben werden. D.h.: Die Angabe zum Koffeingehalt muss dann z.B. auf der Getränkekarte oder auf einem Aushang stehen - eine astreine Alibi-Bestimmung nach dem Motto: "Wir haben unsere Pflicht getan, jetzt seid Ihr dran."

 

Details: <link fileadmin user_upload pdf aendvo2_fruchtsaftvo.pdf _blank>"Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften" (pdf)

 

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