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Königin wird nachverhandelt

Im Streit um die so titulierte "Oberpfälzer Bierkönigin" hat der Regensburger Bischofshof-Chef Hermann Goß Berufung gegen ein Urteil des Regensburger Landgerichts eingelegt. Dieses hatte im Dezember die sematisch interessante Auslegung Goß´ nicht ganz nachvollzogen, bei Bierkönigin Sabrina (und ihren Vorgängerinnen) handele es sich genau genommen um eine "Oberpfälzer Bierkönigin der Brauerei Bischofshof".

 

Gegen den Begriff "Oberpfälzer Bierkönigin" hatte die ca.8.000 hl große Oberpfälzer Brauerei Loifling geklagt - sinngemäß so: Wenn schon Oberpfälzer Bierkönigin, dann bitte auch für alle Brauereien in der Oberpfalz -und nicht nur als Werbefigur einer einzelnen Brauerei, die mit ihrer Tochter Weltenburger (zusammen ca. 170.000 hl) zudem noch über einen niederbayerischen Ableger verfügt. In Regensburg (wo am Wochenende die inzwischen 16. Bierkönigin gewählt wird) will man den werbeträchtigen Zank offenbar noch länger ausfechten.