Kurz vor Eröffnung des Prozesses vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf kommt es zur Wende. Die Radeberger Gruppe hat den Einspruch gegen das 160 Mio Euro hohe Bußgeld des Bundeskartellamts zurückgezogen. Damit ist das Verfahren für die Radeberger Gruppe und Dr. Albert Christmann beendet. Oetker-Chef Christmann war als früherer Radeberger-Chef persönlich beschuldigt und hätte an mindestens 20 Prozesstagen persönlich nach Düsseldorf anreisen müssen.
Offiziell heißt es aus Frankfurt:
"Die Radeberger Gruppe war nicht an Preisabsprachen beteiligt.
Wir widersprechen dem Vorwurf des Bundeskartellamtes gegen die Radeberger Gruppe und ihre Akteure somit auch weiterhin ausdrücklich. Die Radeberger Gruppe und ihre im Verfahren genannten Akteure haben sich insofern kein Fehlverhalten vorzuwerfen.
Allerdings sind seit unserem Einspruch im Jahr 2014 zahlreiche kartellrechtliche Einspruchsverfahren verhandelt und entschieden worden. Die hier praktizierte Auslegung des rechtlichen Rahmens zeigt, dass – unabhängig von der Faktenlage – das Beschreiten des Rechtsweges in Verfahren wie diesen nicht kalkulierbare finanzielle Risiken für Unternehmen nach sich zieht. Nach reiflichem Abwägen haben wir daher entschieden, die am 2. April 2014 eingelegten Einsprüche nicht weiter zu verfolgen, auch, wenn dies die Inkaufnahme der Zahlung eines hohen Geldbetrages nach sich zieht. Dies ist eine rein unternehmerische Entscheidung und ändert nichts an unserer klaren
Position."