Grünes Licht für ein neues Verhandlungsmandat der Freien Brauer: Wie heute bekannt wurde, hat das das Bundeskartellamt "keine wettbewerblichen Bedenken gegen die gemeinschaftliche Prüfung und Verhandlung der allgemeinen Einkaufsbedingungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel" durch die Freien Brauer. Gemeint ist damit, dass der Verband mit derzeit 39 angeschlossenen Häusern künftig von sich aus per Anwalt Rahmenbedingungen mit dem LEH verhandeln lassen will.
Das Vorhaben wurde im Vorfeld zur Prüfung beim Kartellamt vorgelegt. Von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, heißt es jetzt dazu, durch die Kooperation werde es kleinen Brauereien "ermöglicht, die allgemeinen Einkaufsbedingungen zu prüfen und zu verhandeln, die bisher einseitig durch den Lebensmitteleinzelhandel vorgegebenen wurden. Die oft noch familiengeführten Betriebe können sich dadurch besser gegen den Handel behaupten und bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber Großbrauereien ein Stück weit ausgleichen. Konkrete Konditionen wie Preise oder Preisbestandteile sowie Absatzmengen sollen weiterhin individuell verhandelt werden.“
Damit steht auch fest, dass der Verband explizit keine Preisverhandlungen führen wird. Von Seiten der Freien Brauer heißt es, dass es den Mitgliedsunternehmen natürlich vorbehalten bleibt, sich an die Rahmenverträge zu binden oder auch nicht. Es geht dabei vor allem um die rechtliche Prüfung der allgemeinen Einkaufsbedingungen des LEH, auch im Hinblick auf mögliche unlautere Handelspraktiken.
Wie das Kartellamt selbst urteilt, sind die betroffenen Brauereien "regional tätig, verfügen nicht über Rechtsabteilungen und haben eine geringe Marktbedeutung. Ihre Marktanteile sind zwar regional unterschiedlich, liegen aber bei deutschlandweiter Betrachtung unter 5%. Die Übernahme der verhandelten Einkaufsbedingungen des Handels durch die jeweiligen Brauereien bleibt freiwillig."

