Eine heute vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung verpflichtet Getränkehändler zu einer deutlichen Kennzeichnung.
Künftig sind Hinweisschilder "Einweg" und "Mehrweg"am Regal oder in der unmittelbaren Nähe des jeweiligen Getränkeangebots anzubringen. Die Information soll mindestens so groß geschrieben sein wie der Endpreis. Ausgenommen von der Hinweispflicht bleiben kleine Verkaufsstellen, wie beispielsweise Marktstände oder Einzelhandelsgeschäfte bis 200 Quadratmeter sowie Getränkeautomaten.
Damit sich der Handel auf die Umstellung vorbereiten kann, soll ab 1.1. 2014 eine Übergangsfrist von neun Monaten gelten. Vorher ist der Bundestag zu beteiligen. Zudem muss der Bundesrat abschließend zustimmen.



