Härle und kein Ende: nach dem Urteil des Landgerichts Ravensburg von heute nachmittag hat der umtriebige Brauer aus Leutkirch angekündigt, vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in Berufung zu gehen. Das LG Ravensburg hatte ihm zuvor untersagt, den Bergiff "bekömmlich" weiter für seine Biere zu nutzen. Dabei hatten sich die Richter auf eine Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 berufen, nach der für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten sei.
Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin. Bereits im August vergangenen Jahres <link alle-meldungen news-detail brauerei-haerle-unbekoemmliches-urteil.html>hatte der Verband Härle die Verwendung des Wortes "bekömmlich" per Einstweiliger Verfügung untersagen lassen - ebenfalls vom LG Ravensburg, wo jetzt das eigentliche Verfahren stattfand.
Der Chef der rund 28.000 hl Bier und 8.000 hl Seezüngle großen Brauerei im Allgäu erhält seit Beginn der "bekömmlich"-Aktion (die er freilich nicht selbst angezettelt hat) schier ungebremst mediale Aufmerksamkeit; letzten Sommer - nach Erlass der EV gegen ihn - überpinselten wochenlang Schüler die Etiketten. Härle wird in dem Rechtsstreit vertreten durch Roland Demleitner, nebenbei Geschäftsführer der Privaten BrauerDeutschland).