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Großer Weißbierbrauer darf nicht mit 1516 werben

Der politisch korrekte Wahnsinn kennt keine Grenzen. Vor wenigen Tagen musste sich die Erdinger Weißbräu per Unterlassungserklärung verpflichten, nicht länger mit der Jahreszahl 1516 bzw dem Slogan "Getreu dem bayerischen Reinheitsgebot von 1516" zu werben.

 

Diesmal hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgemahnt - wie immer in solche Fällen nach angeblichen "Verbraucherbeschwerden". Erdinger braut sei Weißbier/Weizenbier nämlich für alle überraschend u.a. mit Weizen - und das, so die VZ BaWü, sei 1516 noch nicht Gegenstand des Reinheitsgebots gewesen.

 

Erdinger wurde nun gnädig eine "Aufbrauchfrist bis zum 31. Juli 2016" gewährt. Danach muss der Verbraucher keinen Schaden an Leib und Leben mehr durch eine falsche Jahreszahl fürchten.

 

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