Überraschend schnell hat das Bundeskartellamt den Freien Brauern beschieden, dass deren 44 Mitglieder sich bei Vertragsverhandlungen mit dem LEH künftig kollektiv anwaltlich vertreten lassen dürfen – zumindest in Sachen Rahmenbedingungen. Der Verband hatte das Vorhaben im Vorfeld zur Prüfung beim Kartellamt vorgelegt.
Von Behördenchef Andreas Mundt hieß es dazu, durch die Kooperation werde es kleinen Brauereien „ermöglicht, die allgemeinen Einkaufsbedingungen zu prüfen und zu verhandeln, die bisher einseitig durch den Lebensmitteleinzelhandel vorgegeben wurden. Die oft noch familiengeführten Betriebe können sich dadurch besser gegen den Handel behaupten und bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber Großbrauereien ein Stück weit ausgleichen.“
Fest steht auch, dass der Verband explizit keine Preisverhandlungen führen wird. Mitgliedsunternehmen können sich an die Rahmenverträge binden oder auch nicht.
Artikel aus INSIDE 899