In einem seit acht Jahren anhängigen Verfahren hat der Verband der Freien Brauer (soeben um Erdinger und Ayinger erweitert) einen juristischen Erfolg mit womöglich weitreichenden Folgen verbucht: In dritter Instanz gestand der Bundesgerichtshof (BGH) dem Verband zu, in Sachen Zuckerkartell für seine Mitglieder klageberechtigt zu sein. Seit 2015 versucht der Verband der Freien Brauer im Namen klagewilliger Mitglieder, Schadenersatz für mutmaßlich zu hoch bezahlte Zuckerrechnungen in den Jahren 2010 bis 2022 zu erstreiten, teilweise auch für Einkäufe in den Jahren zuvor. Bisher scheiterte dies immer daran, dass beklagte Zucker-Hersteller das Klagerecht der Freien Brauer verneinten. INSIDER schätzen die Summe der nun im Raum stehenden Schadens-Zahlungen auf einen hohen sechs- bis niedrigen siebenstelligen Betrag.
Artikel aus INSIDE 936