Der Münsteraner Internet-Getränkebestell-/Lieferservice Flaschenpost bekommt Ärger mit den Behörden: Neben einem Verfahren vor dem Landgericht und einem der Bezirksregierung will auch das städtische Ordnungsamt der Stadt Münster klären, ob dem ein Verstoß gegen das Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen vorliegt
Neben einem vom Einzelhandelsverband Münsterland angestrengten wettbewerbsrechtlichen Verfahren (andere Getränkehändler dürfen Sonntags nicht ausliefern) vor dem Landgericht (1. Verhandlungstag ist der 1. Dezember) muss sich der Getränkelieferservice Flaschenpost gegen den Vorwurf des möglichen Verstoßes gegen das Feiertagsgesetz erwehren. Flaschenpost-Geschäftsführer Dieter Büchl will an der Sonntagslieferung der Getränkekisten festhalten. Der Pizzabringdienst liefert freilich auch Sonn- und Feiertags.


