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Keine Mehrwegpflicht in Deutschland?

INSIDE-Titel 929: "Steffis Mehrweg-Menetekel" (Ausschnitt)

Die seit Monaten umstrittene Mehrwegangebotspflicht im deutschen Handel ist nach der gestrigen Abstimmung in 1. Lesung des EU-Parlaments womöglich schon wieder vom Tisch, bevor sie richtig draufliegt.

Wie bereits berichtet, hat das EU-Parlament bei der Abstimmung zur neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) gestern Nachmittag beschlossen, dass künftig jene Länder von der Mehrwegangebotspflicht befreit sind, die nachweisen können, dass "Wirtschaftsakteure von der Verpflichtung zur Erfüllung der in diesem Artikel festgelegten Zielvorgaben ausgenommen sind, wenn die Recyclingquote des vorherrschenden Verpackungsmaterials (...) oder die Recyclingquote von Verpackungsformaten – wie PET-Flaschen oder Aluminiumdosen – nach Gewicht mehr als 85 % der entsprechenden Verpackungen beträgt, die im Kalenderjahr 2027 oder jedem Kalenderjahr danach im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats in Verkehr gebracht wurden."

Heißt in verständlicheren Worten:

Wenn ein Land bis spätestens 2027 eine Recyclingquote von mindestens 85 % bei PET-Flaschen und Alu-Dosen nachweisen kann, haben Händler dort nicht die Pflicht, Mehrweggetränke zu listen. In Deutschland liegt diese Quote bei über 95 %.

Einen Haken hat die Sache doch: Sollte die PPWR genug Spielraum für nationale „Gestaltungsräume“ lassen, käme Steffi Lemkes Vorschlag vielleicht wieder auf den Tisch. Die Bundesumweltministerin wollte eine Mehrwegangebotspflicht für alle größeren Lebensmittel-Outlets in der deutschen Novelle des Verpackungsgesetzes verankern (INSIDE 929: "Steffis Mehrweg-Menetekel"). Verbunden  mit einer Rücknahmepflicht für jede Art von Mehrweg-Leergut. Auch die ist von Seiten der EU erstmal vom Tisch, nachdem sich das Parlament gestern für eine qualifizierte Rücknahmepflicht (der Laden muss nur das Leergut zurücknehmen, das er im Laden führt) entschieden hat. So wie es in Deutschland von jeher praktiziert wird.

Kennzeichnung? Neue Flaschen?

Auch in Sachen Kennzeichnung der Mehrwegflaschen scheint es im Sinne der deutschen Hersteller zu laufen - wenn alles gut geht, könnten sie dafür Etiketten verwenden. Lange Zeit hatte die EU von einer "dauerhaften Kennzeichnung" von Mehrwegflaschen gesprochen, was an der Flasche selbst hätte stattfinden müssen, durch Prägung oder ähnlichem. Der Flaschenpool hätte womöglich ausgetauscht werden müssen. Das ist nun erstmal vom Tisch. Die Rede ist jetzt von einer Kann- statt einer Muss-Bestimmung, und die Kennzeichnung der Flaschen soll "nicht leicht zu entfernen" sein.

Wie geht´s weiter?

Der Zeitplan der neuen PPWR ist extrem sportlich. Noch vor Weihnachten soll der EU-Rat zum Thema tagen, im Anschluss daran beginnt sofort der sogenannte Trilog, eine Art Schlichtungsverfahren. Dieser Trilog erstellt eine PPWR-Fassung, über die das EU-Parlament dann erneut abstimmen muss - und zwar womöglich schon im Februar, also noch früh vor den Europa-Wahlen im Juni 2024.

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