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DUH klagt gegen Lidl

Der Streit zwischen Lidl und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eskaliert: Am heutigen Montag hat die DUH nach eigener Auskunft beim LG Berlin Klage gegen den Discounter eingereicht - die nächste Etappe in einer sich zuspitzenden Konfrontation. Diesmal ging es um den durch Lidl geäußerten Vorwurf „erneuter Falschbehauptungen“ im Zusammenhang mit dessen Einweg-Kampagne.

Lidl wirbt seit Wochen für seine neuen Einweg-Plastikflaschen mit der Behauptung, dass diese mindestens ökologisch gleichwertig mit vergleichbaren Mehrwegflaschen seien. Die DUH kritisiert die Einweg-Plastikkampagne unter anderem wegen der Nutzung von zum Teil bis zu zehn Jahre alten Durchschnittsdaten aus dem Mehrwegbereich, Materialverlusten bei Recyclingprozessen und der fehlenden Übertragbarkeit des Lidl-Recyclingsystems auf die gesamte Getränkebranche. Darauf reagierte Lidl am 3. Mai 2023 mit einer Pressemitteilung und warf der DUH die Verbreitung von Falschbehauptungen vor. U.a. behauptet Lidl auf seiner Website: "Der juristische Schritt der DUH bezieht sich allein auf die beanstandete Pressemeldung und inhaltlich nicht auf die Informationskampagne zur Kreislaufflasche und die in deren Rahmen veröffentlichten Studienergebnisse. Die DUH versucht durch die damit verbundene Kommunikation die Meinungsführerschaft in der Diskussion um ökologische Getränkeverpackungen für sich zurückzuerlangen. Sie führt keine Belege an, die geeignet wären, die Aussagen der Kampagne zur Lidl Kreislaufflasche substantiell zu widerlegen."

Die DUH bekräftigte daraufhin alle bisherigen Kritikpunkte als sachlich richtig und forderte Lidl deshalb am 16. Mai 2023 durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung dazu auf, den Vorwurf falscher Behauptungen zurückzuziehen. 

Am 17. Mai 2023 hat dann wiederum Lidl die DUH, so deren Deutung, "wegen zwei grammatikalischen Feinheiten abgemahnt, die (...) nichts an der grundlegenden DUH-Kritik ändern. Einerseits ging es um die Aussage, dass Lidl alte Einweg-Plastikflaschen anderer Marktakteure „beziehe“, wobei der Discounter selbst mitteilte, dass er auch alte Einweg-Plastikflaschen anderer Unternehmen „benutze“. Zum anderen ging es um die Formulierung der Übertragbarkeit des Lidl-Systems auf andere Unternehmen, wobei sich aus dem Gesamtzusammenhang der DUH-Aussagen unzweifelhaft ergibt, dass es dabei um alle anderen Unternehmen beziehungsweise die Gesamtheit des Marktes der Unternehmen geht." Daraufhin erklärte sich die DUH bereit, zukünftig angepasste Formulierungen zu den gleichen Inhalten zu verwenden.

DUH-Bundesgeschäftsfühererin Barbara Metz erneuerte indes "unser Angebot zu einem Dialog bei einem regionalen Mineralbrunnenbetrieb in Baden-Württemberg“.

 

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06.12.2024

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Gerd Gründahl

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