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Dosenpfand vor EU-Gericht

Saftige Watschn für die EU-Kommission: Das EU-Gericht hat gestern eine vor Jahren von der Kommission getroffene Entscheidung gekippt, wonach in Schleswig-Holstein die pfandfreie Abgabe von Getränkedosen an Kunden aus Dänemark keine unerlaubte staatliche Beihilfe sei. Allerdings machte das Gericht dafür Rechtsfehler geltend; die Causa muss nun erneut vor der Kommission verhandelt werden.

Bislang gilt im Norden der Republik: Dänische Kunden, die schriftlich garantieren, die gekauften Getränke weder in Deutschland zu konsumieren noch die Dosen dort zu entsorgen, dürfen pfandfrei einkaufen. Dagegen hatte Dansk Erhverv, ein Berufsverband, der die Interessen dänischer Unternehmen vertritt, eine Beschwerde wegen einer staatlichen Beihilfe bei der Kommission eingereicht. Diese entschied aber, dass die Nichterhebung des Pfands und der darauf entfallenden Mehrwertsteuer keine staatliche Beihilfe im Sinne von Art.107 Abs.3 AEUV darstellten.

Am 23.Januar 2019 erhob Dansk Erhverv deshalb Nichtigkeitsklage gegen diesen Beschluss. Das Gericht beschied jetzt, "dass die Kommission einen Rechtsfehler begangen hat, indem sie zu dem Schluss gelangte, dass die Voraussetzung der staatlichen Mittel nicht erfüllt sei, ohne zu prüfen, ob die Auslegungsschwierigkeiten, auf die sie sich stützte, vorübergehend und der schrittweisen Klärung der Vorschriften inhärent waren." Da "weitere Indizien für ernsthafte Schwierigkeiten, die die Kommission im Rahmen der Vorphase der Prüfung nicht ausräumen konnte, feststellbar waren, erklärt das Gericht den angefochtenen Beschluss in Gänze für nichtig."

Bejubelt wurde diese Entscheidung umgehend von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die erst im April dieses Jahres beim Verwaltungsgericht Schleswig eine Untätigkeitsklage gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg eingereicht hatte. "Bordershops" verkauften jährlich mehr als eine halbe Milliarde Getränkedosen pfandfrei an skandinavische Kunden, heißt es; nach dem Verpackungsgesetz dürfen Getränkedosen aber nur bepfandet an private Endkunden abgegeben werden.

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