Noch kein INSIDER?

JETZT ZUGANG SICHERN!

Wählen Sie Ihre Anmeldeoption.

Schnell und unkompliziert INSIDER werden!

Weiter

Corona: Schadensersatz für Wirte?

Der Berliner Anwalt Wolfgang Schirp von der Kanzelei Schirp und Partner geht davon aus, dass Gewerbetreibenden und Gastronomen durch die sog. "Nicht-Störerhaftung" im Polizeigesetz, Ansprüche auf Schadensersatz haben. Zumindest die Fixkosten der Gastronomen und Hoteliers wären demnach gedeckt. Entsprechende Anspruchsschreiben seien bereits an diverse Bundesländer verschickt, so der FDP-nahe Anwalt gegenüber der Neuen Westfälischen.

Auch die Dehoga prüft die Ansprüche, Geschäftsführerin Regine Tönsing sieht allerdings "noch nichts spruchreif" und mahnt aber zu Besonnenheit.

Print-Ausgabe
12.09.2025

Neu!
#984

Hamburg out of Stock

Zum Inhalt
Kopf der Woche
12.09.2025

37
/2025

Alexander Rolff

Weiterlesen