Coca-Cola kann sich glatte Flaschen (also solche OHNE die für den Konzern typische Riffelung) nicht als eingetragene Europäische Marke schützen lassen. Das hat das EU-Gericht heute bekannt gegeben. Coke hatte noch versucht, das Muster als logische Fortentwicklung seiner bisherigen Flaschen zu erklären. Die Richter meinten aber, die Flasche unterscheide sich nicht signifikant von anderen. Das Europäische Markenamt hatte schon vor zwei Jahren ein entsprechendes Ansinnen des Konzerns verworfen. Coke bleibt jetzt für den Fall der Fälle nur noch der Gang vor den EuGH.
Coke kommt nicht glatt durch
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