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Capri obsiegt erneut gegen Riha

Das Landgericht Köln hat eine EV der deutschen SiSi-Werke gegen die Riha Wesergold Getränke bestätigt, nach der diese im Inland nicht einen Saftbeutel verkaufen darf, der dem Capri-Sonne-Trickpack von SiSi ziemlich ähnlich sieht. In Deutschland beliefern die SiSi-Werke die Aldi-Filialen mit Me-toos ihrer eigenen Marke; Riha dagegen sind im Ausland bei Aldi Nord und Süd (noch) mit einer Eigenmarke vertreten, die wie Capri Sonne im Standbeutel verkauft wird. In dieser Export-Frage geht Riha derzeit noch vor dem OLG Braunschweig gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig in gleicher Sache in Berufung.

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