Ein Referentenentwurf aus dem Bundesumweltministerium von Ministerin Svenja Schulze (SPD) des "Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und anderen Gesetzen" sorgt für Aufsehen: Demnach plant das BMU auch Flaschen, Behälter und Dosen für trinkbare Milcherzeugnisse, Frucht- und Gemüsesäfte, Fruchtnektare, Apfelweine, Cider, alkoholische Mischgetränke und bestimmte Energydrinks (z.B. molkebasierte) zu bepfanden.
Weiter soll eine Rezyklatquote für in Verkehr gebrachte PET-Flaschen gelten. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen demnach nur noch Einwegkunststoffflaschen (inkl. Verschlüsse/Deckel) einschl. 3,0 Liter, die hauptsächlich aus PET bestehen, in den Verkehr gebracht werden, wenn sie zu mindestens 25 Prozent aus Rezyklat bestehen. Zum 1. Januar 2030 soll die Rezyklatquote sogar auf 30 Prozent angehoben werden.
Zudem sieht der Referentenentwurf vor, dass der To-Go-Markt stärker reglementiert wird und in dem Segment das Angebot von Mehrwegverpackungen umgesetzt wird. Demnach sollen ab dem 1. Januar 2022 von den Anbietern parallel zum Einweg auch ebenso kostengünstige Mehrwegalternativen angeboten werden.
Auf Anfrage von INSIDE äußert sich ein Pressereferent zum aktuellen Stand: "Wir befinden uns derzeit zu dem Entwurf noch in der Ressortabstimmung, kurz vor der Verbändeanhörung." - Nicht nur die Milchindustrie macht bereits mobil.


