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Bierkartell doch nicht verjährt!

Das später als "Bierkartell" berühmt gewordene Treffen von Brauereivertretern im Hamburger Side-Hotel im März 2007 bleibt auch 13 Jahre später noch ein Thema. Der Bundesgerichtshof hat die Einstellung des Verfahrens durch das Oberlandesgericht Düsseldorf kassiert und zurück ans OLG verwiesen. 

Vor eineinhalb Jahren hatte das OLG Düsseldorf das Verfahren gegen Carlsberg wegen Verjährung eingestellt. Nur noch Carlsberg und der ehemalige Vorstandschef Wolfgang Burgard hatten gegen die Bußgelder des Bundeskartellamts Einspruch erhoben. Zuvor hatten Veltins, Warsteiner, Bitburger, Krombacher, Barre insgesamt 106 Mio Euro Bußgeld gezahlt, dazu die Radeberger Gruppe, die erst Einspruch einlegte, dann aber doch einlenkte, weitere 160 Mio Euro.

Von Carlsberg und Burgard forderte der Generalstaatsanwalt zuletzt ein Bußgeld von 250.000.000 Euro. Das entsprach einer Vervierfachung der ursprünglichen Kartellbuße von 62 Mio Euro. Und auch Burgard sollte noch mehr zahlen - nämlich 300.000 Euro. Mit der Einstellung Anfang April 2019 gingen sowohl Carlsberg als auch Burgard straffrei aus. Doch laut BGH-Urteil wird das Verfahren nun doch nochmal aufgerollt.

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshof hat bereits am 13. Juli 2020 (veröffentlicht wurde das Urteil erst heute) beschlossen:

"Auf die Rechtsbeschwerden der Generalstaatsanwaltschaft wird das Urteil des 4.Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 3.April 2019 mit den Feststellungen aufgehoben.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel,an einen anderen Kartellsenat des Oberlandesgerichts zurückverwiesen."

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