Sensationelle Wende im Verfahren gegen das sogenannte Bierkartell. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Nur noch Carlsberg und der ehemalige Vorstandschef Wolfgang Burgard hatten gegen die Bußgelder des Bundeskartellamts Einspruch erhoben. Der Staatsanwalt forderte zuletzt ein Bußgeld von 250.000.000 Euro. Das entspach einer Vervierfachung der ursprünglichen Kartellbuße von 62 Mio Euro. Und auchBurgard sollte noch mehr zahlen. Nämlich 300.000 Euro. Jetzt gehen sowohl Carlsberg als auch Burgard straffrei aus.