Wie bereits vor Wochen in der INSIDE-Ausgabe 875 angekündigt hat jetzt auch der Bundesrat die (zeitlich befristete) Rückkehr zur alten Biersteuermengenstaffel von 2003 beschlossen. Sie gilt damit rückwirkend zum 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022.
Die ermäßigten Biersteuersätze sind auf kleine unabhängige Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger 200.000 hl Bier beschränkt. Erstattungen soll es in einem automatisierten Verfahren geben. Intern wird der dadurch erzeugte Steuerausfall für die Länder auf knapp sieben Mio Euro pro Jahr taxiert.


