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Erfolg Biersteuer

Die vor Wochen per Offenem Brief (Deutscher Brauer-Bund, Private Brauer) geforderte Rückkehr zur  Biersteuermengenstaffel vom Stand 2003 ist offenbar beschlossene Sache. Wie es diese Woche hieß, plant die Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren im Eilverfahren (Bundestag 7. Mai, Länderkammer 28. Mai). Wenn alles gut geht, würden kleinere Brauer rückwirkend zum 1. Januar und vorerst befristet bis Ende 2022 weniger Steuern zahlen. Erstattungen soll es in einem automatisierten Verfahren geben. Intern wird der dadurch erzeugte Steuerausfall für die Länder auf knapp sieben Mio Euro pro Jahr taxiert. Ein Veto der Ministerpräsidenten gilt dennoch als unwahrscheinlich.

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