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2G auf breiter Front

Entscheidende Runde der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten heute in Berlin. Kanzlerin und Regierungschefs fordern einen "Akt der nationalen Solidarität". Was kommt auf den Getränkehandel und die Gastronomie zu? Der Entwurf zur MPK heute sieht u.a. folgende Maßnahmen vor, die noch nicht beschlossen sind, aber als wahrscheinlich gelten:

- Bundesweit wird der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung - und damit nicht nur für Kinos und Theater, sondern auch für Gaststätten - Inzidenz unabhängig nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Die Regelung gilt demnach auch für Schleswig-Holstein, das bislang eine Inzidenz abhängige Regelung gefordert hatte.

- Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.

- In Gebieten mit mehr als 350 Neuinfektionen (diese Zahl ist offenbar noch strittig) pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend nutzen, wo nötig.

- Für Weihnachtsmärkte ist bundesweit der Zugang inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich - wenn nicht einzelne Länder (wie z.B. Bayern) solche Märkte gleich ganz verbieten. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Die Teilnahme an Karnevalsveranstaltungen ist nur für Geimpfte und Genese möglich, die einen aktuellen Test vorweisen müssen (2GPlus).

- Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt.  

- "Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit hohem Infektionsgeschehen weiterhin einen angemessenen Instrumentenkasten mit zusätzlichen Maßnahmen (z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten) zur Verfügung haben."

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