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Zweibrücken definiert Reisebedarf an der Tanke

Interessante Variante in der Diskussion um nächtliche Alkoholverkaufs-Verbote: In Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) darf an Autofahrer zwischen 22 und 6 Uhr Alkohol nur noch "in geringen Mengen" verkauft werden. Darunter verstehen die Verantwortlichen offenbar eine Menge von maximal sechs Flaschen Bier, einer Flasche Wein oder 0,1 Liter Schnaps. Das Ordnungsamts wird mit der Aussage zitiert, das decke den "Reisebedarf" der Tankstellenbesucher. (27.07.2009, 16:23 Uhr)

 

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