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"Kartell": Carlsberg zahlt weniger

Das OLG Düsseldorf hat heute wohl endgültig den Prozess gegen Carlsberg in Zusammenhang mit einem mutmaßlichen "Bier-Kartell" beendet. Die Forderung von Staatsanwaltschaft und Kartellamt auf 53 Mio Euro Bußgeld rundete die Kammer auf 50 Mio Euro ab. Das Urteil, das direkt auf das Plädoyer der Verteidigung folgte, entspricht einem zuvor vereinbarten Bußgeldkorridor. Die Verteidigung hatte heute vormittag zu Beginn des Verhadlungstages auf 45 Mio Euro Bußgeld plädiert.

In dem Verfahren ging es, wie mehrfach berichtet, um vermeintliche Absprachen in einem Hamburger Hotel im Jahr 2007 begleitend zur damaligen Internorga. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von rund 340 Mio Euro verhängt. U.a. Radeberger zahlte (120 Mio Euro), Carlsberg widersprach und wollte die ursprünglichen 62 Mio Euro nicht berappen - riskierte damit aber eine Höherstufung der Bußgelder in einem weiteren Verfahren. Was dann folgte, war, wie des öfteren beschrieben, eine bisweilen absurde Kette von Verhandlungen: Einstellung des Verfahrens (wegen Verjährung), Wiederaufnahme, Abbruch wegen Erkrankung, erneute Wiederaufnahme.

Das Verfahren gegen den früheren Carlsberg-Gf Wolfgang Burgard war bereits eingestellt worden; er kann das als persönlichen Erfolg verbuchen. Für Carlsberg wird die Sache zumindest billiger, und das ohne ein Geständnis. Ein Freispruch ist das Düsseldorfer Urteil aber eben auch nicht.

Offiziell heißt es heute, der Senat sei "davon überzeugt, dass der damalige Geschäftsführer der Carlsberg Deutschland Holding GmbH an einem kartellrechtswidrigen Informationsaustausch teilgenommen hat. Der Geschäftsführer hatte sich am 12.03.2007 am Rande der Internorga-Messe im Side-Hotel Hamburg gemeinsam mit den Leitungspersonen der Brauereien Anheuser-Busch lnBev Germany Holding GmbH, C. & A. Veltins GmbH & Co. KG, Bitburger Braugruppe GmbH, Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG und Radeberger Gruppe KG getroffen. In der Besprechung war eine zeitnahe Preiserhöhung aufgrund stark gestiegener Rohstoffkosten erörtert worden. Die Anwesenden waren sich nach einer Diskussion einig, dass die Bierpreiserhöhung ca. sechs Euro je Hektoliter betragen sollte, was zzgl. Umsatzsteuer und Händlermarge etwa ein Euro je "Standardkasten" (20 Flaschen zu je 0,5 Liter) beim Endverbraucher bedeutete. Die Erhöhung sollte in der Gastronomie und im Lebensmitteleinzelhandel durchgesetzt werden. Abschließend war jedoch nicht entschieden worden. Zunächst sollte noch mit dem Verantwortlichen der Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG gesprochen werden, ob auch Krombacher den Bierpreis erhöhen wolle. Bei einer Bierpreiserhöhung ohne die Krombacher-Brauerei befürchteten die Brauerei-Vertreter hohe Absatz- und Mengenverluste. Der damalige Geschäftsführer der Carlsberg Deutschland Holding GmbH nutzte das Wissen aus der Besprechung vom 12.03.2007 und konnte das Marktverhalten der Brauerei auch aufgrund der dort erfahrenen nicht öffentlichen Informationen ausrichten. So konnte er gegenüber der dänischen Konzernmutter sicherer auftreten und die Preiserhöhung 2008 einfacher und bestimmter gegenüber Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel durchsetzen. Bei der Bußgeldzumessung hat der Senat zu Gunsten der Carlsberg Deutschland Holding GmbH berücksichtigt, dass das Urteil auf einer Verständigung beruhte und daher weitere Ermittlungen zu Umsatz- und Unternehmensverhältnissen entfallen konnten. Außerdem fielen die Dauer des Verfahrens und der nur einmalige und lange zurückliegende Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften mildernd ins Gewicht. Zu Lasten der Betroffenen war die bundesweite, flächendeckende Wirkung des Informationsaustausches zu berücksichtigen."

Dass Carlsberg und/oder Staatsanwaltschaft mit dem Kartellamt jetzt noch den Gang zum BGH antreten, gilt wegen des zuvor vereinbarten Bußgeldkorridors (dem das OLG dann folgte) als unwahrscheinlich.