Der Biosafthersteller Voelkel darf weiter seine Saftserie BioC vermarkten. Dagegen war kein geringerer als Saftmarktführer Eckes-Granini gerichtich vorgegangen. Nun geben die Nieder-Olmer klein bei.
Kurz vor der Biofach 2018 hatte Eckes-Granini eine einstweilige Verfügung gegen BioC erwirkt; es ging dabei um vier neue Produkte unter dem seit 2011 existierenden Markennamen BioC. Eckes-Granini sah in der Aufmachung eine unzulässige Nachahmung der Produkte aus ihrer „hohes C Plus“-Reihe. Die kleine Wendländer Saftfirma musste das Layout ändern. Auf den Widerspruch von Voelkel hin hob das Landgericht Köln die einstweilige Verfügung wieder auf (Az. 31 O 402/17). Dagegen legte Eckes-Granini wiederum Berufung beim Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 88/18) ein. In der mündlichen Verhandlung vor dem 6. Senat in Köln am 3. August nahm Eckes-Granini die Berufung zurück und gestand damit die Niederlage ein.