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Verwaltungsgerichte bestätigen Lockdown-Schließungen

Hohe deutsche Gerichte haben heute den Teil-Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie als verhältnismäßig bestätigt. Den Anfang machte am Vormittag das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Das Ziel der Maßnahmen, den exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens zu verhindern, sei legitim, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Mit seinem Beschluss vom Mittwoch lehnte der 3. Senat des OVG den Antrag "einer großen Hotelkette" ab. Dabei handelt es sich um die Dorint-Gruppe, die flächendeckend Beschwerden bei den zuständigen Verwaltungsgerichten angekündigt hatte.

Am Nachmittag hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) einen Eilantrag gegen die Untersagung des Gastronomiebetriebs und die Einschränkung des Beherbergungsbetriebs abgelehnt. Der 20. Senat wiederholte zwar seine Zweifel, ob die Bestimmungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) in ihrer derzeitigen Fassung als Grundlage der angegriffenen Bestimmungen der 8. BayIfSMV dem Parlamentsvorbehalt genügten. Die angegriffenen Regelungen der 8. BayIfSMV seien aber nicht offensichtlich rechtswidrig. Es sei auch "zu berücksichtigen, dass für die betroffenen Betriebe erhebliche staatliche Entschädigungsleistungen für den Umsatzausfall angekündigt" worden seien. Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es keine Rechtsmittel.

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