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Vertikale Absprachen: LEH muss latzen, AB Inbev nicht

Das Bundeskartellamt hat im sogenannten Vertikalfall weitere Bußgelder wegen sogenannter vertikaler Absprachen verhängt - diesmal rund 90.5 Mio Euro. Betroffen hiervon sind vor allem Edeka und Metro  - wegen mutmaßlicher Absprachen zwischen AB Inbev und den Händlern über die Ladenpreise u.a. von Beck’s, Franziskanerund Hasseröder. Während AB Inbev "frühzeitig kooperierte" (also die Kronzeugenregelung nutzte) und deshalb ohne Bußgeld davon kam (wie auch die Rewe), mussten Andere latzen: Neben Regionalgesellschaften der Edeka (Minden-Hannover Rhein-Ruhr, Südbayern, Edeka Südwest und Nordbayern-Sachsen-Thüringen) auch der Edeka-eigene Großhändler  A. Kempf, Offenburg, die Edeka-Tocher Netto und dieMetro.

 

Seit Anfang Januar 2010 hatten die Kartellbehörden wegen mutmaßlicher Preisabsprachen u.a. bei Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung eben auch Bier und Körperpflegeprodukte ermittelt und bislang Bußgelder in Höhe von gut 242 Mio Euro verhängt. Gegen drei Unternehmen in den Bereichen Süßwaren und Bier ist das Verfahren vor dem Bundeskartellamt noch offen und wird voraussichtlich in den nächsten Monaten abgeschlossen. 

 

Insgesamt hat der LEH damit bisher (d.h. Mitte Juni 2015, Ende 2015 und jetzt) rausgerechnet Bußgelder von rund 94 Mio Euro nur im Bereich vermeintlicher Preisabsprachen mit AB Inbev rausgehauen - neben den oben genannten LEH schon früher auch an Kaufland. Interessant: Obwohl laut Kartellamt "die Bonusregelung des Bundeskartellamts nicht einschlägig (ist), weil diese nur auf Kartellverfahren bezüglich des Horizontalverhältnisses zwischen Wettbewerbern anwendbar ist und nicht - wie im vorliegenden Fall - auf ein Vertikalverhältnis zwischen Hersteller/Lieferant und dessen Abnehmer; doch kann das Bundeskartellamt die Kooperation von (Neben-)Betroffenen in Vertikalfällen im Rahmen seines Ermessens bis hin zu einem Bußgelderlass berücksichtigen."

 

Alle acht bebußten Unternehmen hätten, so das Kartellamt, einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (so gen. Settlement) zugestimmt, was zu einer Reduktion der Geldbußen in Höhe von 10 Prozent geführt habe. Die  Bußgeldbescheide aus Juni 2015 und Dezember 2015 seien inzwischen rechtskräftig. Der Bußgeldbescheid aus April 2016 sei noch nicht rechtskräftig, heißt es.

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