Eine Entscheidung des OLG München am gestrigen Donnerstag in Sachen Trinkwasser zugunsten von 16 niederbayerischen und Oberpfälzer Gemeinden spaltet die Gemüter. Das Gericht hatte eine einstweilige Verfügung (EV) des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen (VDM) gegen den Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe aufgehoben, der einen Artikel über "unser gesundes Wasser" auf seiner Internetseite hinterlegt hatte. Das Urteil in der Hauptsache steht aber noch aus.
Im Wesentlichen folgten die Richter der Argumentation des Wasserzweckverbandes, der argumentiert hatte, die Trinkwasserversorgung gehöre zur Daseinsvorsorge der Kommunen. Damit könne "die Tätigkeit der öffentlichen Hand auch nicht durch das Wettbewerbsrecht überprüft werden". Das Gericht argumentierte, es gehe den Wasserversorgern "ersichtlich nicht darum, den Absatz ihres Trinkwassers zu steigern"
An eben dieser Argumentation stört sich erwartungsgemäß der VDM, der den Wasserversorgern eigentlich die Verwendung des Claims "gesundes Wasser" verbieten lassen wollte. Gesundheitsaussagen sind normalerweise durch die europäische Health-Claims-Verordnung geregelt. Der Spruch aus München stellt die Wasserversorger nun (vorerst) außerhalb dieses Wettbewerbsrechtes. Entsprechend sauer reagierte prompt der VDM: "Wenn die Wasserversorger (...) Leitungswasser als 'gesund' bezeichnen, handeln sie nach unserer Auffassung kommerziell und unterliegen damit dem Wettbewerbsrecht. Dies muss insbesondere dann gelten, wenn das Leitungswasser von einem Versorger direkt mit natürlichem Mineralwasser verglichen wird", erklärt VDM-Geschäftsführer Udo Kremer. Klägeranwältin ImkeMemmler wird mit den Worten zitiert, andere Wasserversorger hätten bereits entsprechende Abmahnungen akzeptiert.
Zum Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe gehören die niederbayerischen Städte und Gemeinden Rottenburg, Ergolding, Ergoldsbach, Hohenthann, Pfeffenhausen, Essenbach, Weihmichl, Abensberg, Hausen, Herrngiersdorf, Kirchdorf, Langquaid, Rohr, Wildenberg und der Markt Schierling in der Oberpfalz.