Im Rechtsstreit von Coca-Cola gegen die deutsche PepsiCo um die Form der 0,2-Liter-Gastroflasche (wir berichteten) scheint alles auf einen Sieg der Beklagten hinauszulaufen: Das Landgericht Hamburg hat jetzt entschieden, dass die schon seit 2009 von Pepsi verwendete "Carolina"-Flasche Cokes berühmter Konturglasflasche nicht so sehr ähnelt, dass die beiden verwechselt werden könnten. Die von Anfang an etwas befremdliche Klage von drei Coca-Cola-Unternehmen wurde damit abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; im Falle einer Berufung durch Coca-Cola wäre dann das OLG Hamburg zuständig (AZ 315 O 310/11)



