Die Pandemiemaßnahmen lassen die Umsätze in der Gastronomie und damit auch für ihre Lieferanten einbrechen. Nach den in der vergangenen Woche vereinbarten Richtlinien können die Bundesländer nur in Einzelfällen generelle Lockdowns verhängen, doch für die Nachtgastronomie sieht es übel aus. Mittlerweile gelten bereits 2G-Regelungen für die Gastronomie, in einigen Bundesländern (u.a. BaWü) sogar 2G-plus.
Zu Zeiten des großen Lockdowns 2020 gab es großzügige Soforthilfen vom Bund. Das fällt jetzt weg, da es ja keinen echten Lockdown gibt. Unternehmen wie der Gastronomie bleibt jetzt nur noch der Weg über die Überbrückungshilfe III bzw. IV (die Bundesregierung verlängert die ÜH III Plus bis zum 31.12.2021, von Januar bis März 2022 gilt dann ÜH IV).
Voraussetzung ist allerdings ein Rückgang des Umsatzes um mehr als 30 %. Dort können "Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben, (...) eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe IV für den betreffenden Monat beantragen." In der Regel beinhaltet dies eine monatliche Fixkostenerstattung in Höhe von:
- 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- 60 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent
- 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent
(jeweiliger Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Vergleichsmonat des Jahres 2019)
Komplettes BMF-"Term Sheet" zur Überbrückungshilfe IV
Gravierende Folge: Bei einem "Umsatzeinbruch von weniger als 30 Prozent im betreffenden Monat" gibt es keine Hilfen. GFGH und Brauer sind damit - anders als im vergangene Winter - voraussichtlich extrem hart getroffen. Entsprechend schlägt u.a. der Chef des deutschen GFGH-Bundesverbandes, Dirk Reinsberg, Alarm. Es bestehe jetzt dringender Handlungsbedarf, sagte Reinsberg gegenüber INSIDE; vielen Getränkehändlern stehe das Wasser bis zum Hals - vor allem deshalb, weil diesmal die in 2020 genehmigten November-und Dezemberhilfen wegfallen. Sollten Betriebe freiwillig schließen wollen, gibt es für diese Zeit keine Überbrückungshilfen.
Auch der Gf des Baden-Württembergischen Brauerbund, Gf Hans-Walter Janitz, forderte schnelle Entschädigungen für die betroffenen Gastronomen und Brauer. Die verschärften Bestimmungen der Landesregierung kämen für die Gastronomie "einem faktischen Lockdown gleich". Die Branche sei zu keinem Zeitpunkt Pandemietreiber gewesen und werde nun als eine Art Sündenbock abgestraft. Janitz sprach sich auch für eine allgemeine Impfpflicht aus. „Unsere solidarische Pflicht ist es, die die Gesundheit der Menschen zu schützen, die dies selbst nicht oder nicht so wirksam können. Die Impfung ist hierfür das wirksamste Mittel, über das wir verfügen."
Ähnlich äußerte sich auch der Gastgeberkreis (174 Gastronomen); man begrüße in den Restaurants die 2G-Regel, heißt es von Seiten des Verbandes, eine 2G-plus-Regel käme aber "einem erneuten Lockdown gleich und gefährdet die Existenz der Gastgeber ebenso wie die ihrer Angestellten". Er geht auch davon aus, dass die jetzt angedachten Überbrückungshilfen nicht reichen werden.
Der Dehoga fordert mittlerweile wieder ein Rettungspaket für die Branche. Darin enthalten sind u.a. Verbesserung der Corona-Hilfen für alle betroffenen Unternehmen, die Fortgeltung aller Corona-Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld sowie die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen mit Einbezug der Getränke (mehr dazu).
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