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Türkei: Namenlose Bierlaune

Die Schonfrist ist vorüber: Ab heute gelten in der Türkei verbindlich diverse Restriktionen bei Werbung und Verkauf von Bier und Wein. Für alkoholhaltige Getränke darf nicht mehr offen geworben werden; Schriftzüge wie "Bier zu verkaufen" sind aber weiterhin erlaubt - einer von vielen seltsamen Widersprüchen. Geschäfte dürfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen, Bars und Restaurants aber schon.

 

Bier- und Wein-Marken müssen damit größtenteils aus der Öffentlichkeit verbannt werden; auch in Filmen udn Videos sollen Getränke (und deren Hersteller) künftig verpixelt sein, Sport-Sponsoring mit Namensnennung ist damit auch passé.

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