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Tanke schön: Regensburger Kuriositäten-Kabinett

Wer in Regensburg direkt gegenüber einer Tankstelle wohnt und nach 20 Uhr noch schnell zwei Brezn kaufen will, muss mit dem Auto hinfahren - oder sich eines ausborgen. Eine städtische Vorschrift, mit der die Regierungshauptstadt der Oberpfalz seit kurzem über sich reden macht, verfranst sich ins Absurde. Demnach dürfen Tankstellen nach 20 Uhr nur noch an motorisierte Kunden Waren verkaufen - und zwar keineswegs nur Alkoholika.

 

Der in die Kritik geratene Rechtsreferent Wolfgang Schörnig beruft sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das hatte bei einem Streit im rehinland-pfälzischen Frankenthal entschieden, der Kundenkreis von Tankstellen sei auf Kraftfahrer und deren Mitfahrer beschränkt; was immer sie in der Tankstelle einkauften, diene dem "Erhalt der Mobilität des Kraftverkehrs".

 

Die seltsame Regensburger Regelung verfolgt freilich zweierlei Ansinnen. Zum einen sieht sich die Stadtverwaltung durch die restriktivfen bayerischen Ladenschlusszeiten gegängelt und wünscht sich längere allgemeine Öffnungszeiten - vielleicht, so die vage Regensburger Hoffung, können der Vorstoß in Sachen Tankstellen ja im Münchner Landesparlament dazu dienen, dass die Sache dort generell überdacht wird.

 

Zum anderen sieht sich die Universitätsstadt (die zu Sommerszeiten freilich selbst ständig neue Stadtfeste etc veranstaltet) von immer mehr und immer alkoholisierteren Umtrieben gepeinigt. Die Geister, die sie auch selber rief, möchte man in der Stadt an der Donau nun gerne durch rigide Alkohol-Verkaufsverboten wieder los werden.

 

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Getränkeschizophrenie: AfG hui, Alkohol pfui

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