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Systemgastro: Kurzarbeitergeld verlängert

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) haben sich darauf geeinigt, das Instrument der Kurzarbeit über den 31. März 2021 hinaus bis Ende 2021 zu verlängern. Das gaben die beiden Sozialpartner der Systemgastronomie am heutigen Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. 

BdS und NGG hatten sich bereits im März eigenen Angaben zufolge als erste Branche überhaupt auf eine freiwillige, tarifliche Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit in der Systemgastronomie verständigt. Die beschlossene Verlängerung sei für die Branche wichtig. Mit ihr "ist wieder mehr Planungssicherheit für unsere mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer verbunden", so BdS-Präsidentin Sandra Mühlhause

Mit der Verlängerung der tariflichen Regelung werde ein Stück weit das Einkommen Tausender NGG-Mitglieder und der Beschäftigten in der Systemgastronomie gesichert, erklärt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG. "Die Einkommensverluste durch Kurzarbeit werden verringert, da die Beschäftigten mit dem reduzierten Lohn, dem Kurzarbeitergeld und einer Aufstockung durch den Arbeitgeber auf 90 Prozent ihres alten Nettolohns kommen." Vor allem sei die Vereinbarung wichtig, so Adjan, "dass der Kündigungsschutz zwei Monate über die Laufzeit der Kurzarbeit hinaus gilt“.