Im Rechtsstreit zwischen der Edeka und dem Fruchtsafthersteller Eckes-Granini hat das Landgericht Hamburg am heutigen 13. Januar 2022 eine mündliche Verhandlung vom 21.12.21 bestätigt, nach der es Edeka und deren Eigenmarke Albi seit dem 18. November verboten ist, die der Flasche der Eckes-Marke Granini sehr ähnelnde Albi-Flasche zu verkaufen, bewerben und in Verkehr zu bringen.
Wie berichtet, hatte Eckes die Einstweilige Verfügung im November erwirkt. Gleichwohl hat Edeka die Flasche im Prospekt in der KW 48 beworben, in Verkehr gebracht und verkauft. Edeka hatte Granini und Hohes C im Mai 2021 nach einem Konditionsstreit (in Folge einer Preiserhöhung) ausgelistet und im Oktober durch das unter der eigenen Marke Albi kreierte Me-Too ersetzt.
Eckes-Granini kommentiert die Entscheidung so: "Wir bedauern, dass es überhaupt zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen musste. Wir haben Edeka, Albi und Netto stets unsere Einigungsbereitschaft signalisiert, müssen aber als Markenartikelunternehmen unsere hochwertigen Marken und Produkte schützen."
Zuletzt hatte die Edeka noch dreist mit einer "Umfrage" online Kunden befragt, ob sie Verwechlunsgefahr zwischen den Albi- und Granini-Flaschen erkennen.
Zum Urteil des Landgerichts teilt die Edeka auf Anfrage mit:
"Wir werden nun erst einmal die vollständige Urteilsbegründung abwarten und prüfen intensiv, ob wir weitere rechtliche Schritte einlegen. Wir sind weiterhin der festen Überzeugung, dass es sich bei der Flasche der Marke „albi“ um ein eigenständiges Produkt handelt. Sie unterscheidet sich in mehreren Merkmalen signifikant vom Wettbewerbsprodukt, sowohl in der Form als auch in der äußeren Gestaltung. Darüber hinaus ist „albi“ seit vielen Jahren bei den Verbraucher:innen als eigenständige Marke bekannt."