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Wieder Düsseldorf: Carlsberg die Dritte

In der unendlichen Geschichte um das Kartellverfahren gegen Carlsberg Deutschland und dessen früheren Gf Wolfgang Burgard ging es heute morgen beim OLG Düsseldorf zum dritten Mal in die Verhandlung - inklusive kompletter Beweisaufnahe. Bislang sind noch 17 weitere Verhandlungstage anberaumt - wie in den früherern Runden auch unter dem Vorsitzenden des 6. Kartellsenats, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Ulrich Egger.

Das Bundeskartellamt hatte Ende 2013/ Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Leitungspersonen wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Mio Euro verhängt. Durch ein Urteil vom 03.04.2019 hatte der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf seinerzeit das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Nachdem der Bundesgerichtshof diese Entscheidung durch Beschluss vom 13.07.2020 aufgehoben hatte, musste 2021 nun wieder der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandeln. Er tat sich aber schwer damit; ein Mitglied des Senats erkrankte schwer, und so wurde die dann schon zweite Hautpverhandlung wieder abgebrochen. Jetzt also der erneute Anlauf.

Ursprung vor über 15 Jahren

In dem Kartellverfahren handelte sich im Kern um ein später als "Bierkartell" bezeichnetes Treffen von Brauereivertretern im Hamburger Side-Hotel am Rande der Internorga 2007. Veltins, Warsteiner, Bitburger, Krombacher latzten insgesamt 106 Mio Euro Bußgeld, dazu die Radeberger Gruppe, die erst Einspruch einlegte, dann aber doch einlenkte, weitere 160 Mio Euro. Nur Carlsberg Deutschland weigerte sich. Von Carlsberg und Burgard forderte der Generalstaatsanwalt zuletzt ein Bußgeld von 250.000.000 Euro. Das entsprach einer Vervierfachung der ursprünglichen Kartellbuße von 62 Mio Euro. Und auch Burgard sollte noch mehr zahlen - nämlich 300.000 Euro.