Die Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichts, nach Eilanträgen von Gastwirten das totale Rauchverbot an der Saar erst mal zu kippen, beschert dem bevorstehenden bayerischen Volksentscheid neue Aufmerksamkeit. Weil Gastwirte, die 2007 erst ihre Kneipen umgerüstet hatten, ein "schwerer und praktisch nicht mehr wieder gutzumachender wirtschaftlicher Nachteil" entstehen könnte, wenn nun gar nicht mehr geraucht werden dürfte, hat das höchste saarländische Gericht den Gastronomen eine Art schonfrist bis Ende 2010 eingeräumt; bis dahin soll es auch ein Urteil in der Sache geben.
In Bayern ist Sache noch etwas verzwickter; dort haben die Befürworter eines totalen Rauchverbots einen Volksentscheid erzwungen, nachdem die Staatsregierung im vergangenen Jahr nach einer herben Wahlschlappe beim selbst verkündeten Nichtraucherschutz wieder zurückgerudert hatte. Für ein per Volksentscheid herbeigeführtes totales Rauchverbot muss dann kein CSU-Politiker den Kopf hinhalten. (23.06.2010, 14:01 Uhr)


