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Radeberger mit Stellungnahme

Zu der <link alle-meldungen news-detail millionenbusse-fuer-radeberger-carlsberg-co.html _blank>Ankündigung des Bundeskartellamtes über die neu verhängten Bußgelder in Höhe von 231,2 Mio Euro u.a. gegen Radeberger, Carlsberg u.a. gibt die Radeberger Gruppe eine Stellungnahme mit folgendem Wortlaut ab:


1. Die Radeberger Gruppe war nicht an einer Preisabsprache beteiligt. Wir widersprechen daher dem Vorwurf des Bundeskartellamtes gegen die Radeberger Gruppe.


 2. Wir haben bereits heute Vormittag Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
- und damit gegen den diesem zugrundeliegenden Vorwurf - eingelegt.


Bis zur Klärung durch die Gerichte ist der Vorwurf des Bundeskartellamtes daher eben nur das: ein Vorwurf. Aber kein rechtskräftiges Urteil. Die Radeberger Gruppe wehrt sich gegen eine Vorverurteilung und erinnert an die bis zu einem Urteil geltende und in Deutschland garantierte Unschuldsvermutung. Wie bereits das Bundeskartellamt in seiner Pressemeldung dargelegt hat: Die Höhe eines vom Bundeskartellamt angesetzten Bußgeldes hängt ganz wesentlich vom Gesamtumsatz einer Unternehmensgruppe ab. Das angesetzte Bußgeld lässt folglich keinen Rückschluss auf ein vermeintliches Schuldmaß zu. Das berechnete Bußgeld für die Radeberger Gruppe musste somit automatisch deutlich höher ausfallen als bei kleineren Wettbewerbern.

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