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Pfandrückstellungen: Ministerium wird konkret

In Sachen Pfandrückstellungen für Einheitsleergut gibt es jetzt konkrete Hinweise, wie Brauer damit umgehen sollten. Wie mehrfach berichtet hatte es um die Rückstellung von Pfand auf Poolflaschen das ganze Jahr über heftige Diskussionen gegeben. Auch die Gründung der Poolgenossenschaft MPB hatte ursächlich damit zu tun, dass man so das leidige Thema elegant vom Tisch haben wollte. Mittlerweile hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aber eingelenkt und ein neues Schreiben zum Thema veröffentlicht.

Unter anderem sieht dieses Schreiben eine sogenannte „Vereinfachungsregelung“ vor. Sie nimmt Rücksicht darauf, dass angesichts des Leergut-Verhaus Brauereien im praktischen Ablauf Individual- und Einheitsleergut nur schwer buchungsmäßig trennen können. In dem Schreiben heißt es jetzt sinngemäß, es werde künftig nicht beanstandet, wenn das Unternehmen Einheitsleergut weiterhin wie Individualleergut bilanziert. Diese Wahl-Option gilt aber nur ein Mal: Wenn der Brauer in dem Wirtschaftsjahr, das nach der Veröffentlichung des BMF-Schreibens endet, von der Vereinfachungsregel keinen Gebrauch, ist er daran auch für die Zukunft gebunden - und zwar einheitlich für den gesamten Betrieb.

Im Prinzip argumentiert das BMF salomonisch. Sollte jemand seine Pfandrückstellungen auf Einheitsleergut trotzdem auflösen wollen, darf er das bis spätestens Ende 2029 tun. Und: Brauereien, die ihre Rückstellungen in der Vergangenheit bereits aufgelöst haben, dürfen innerhalb des laufenden Wirtschaftsjahres wieder Rückstellungen bilden. Es ist am Ende also alles möglich - interessante Wende.

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