Der Streit zwischen den beiden Gaffel-Gesellschaftern und Brüdern Johannes und Heinrich Becker hat heute wie erwartet das Oberlandesgericht Köln beschäftigt. Eine Entscheidung über eine Klage auf Auflösung der Gaffel OHG wurde aber vertagt.
Da der 18. Zivilsenat des OLG auch für das Berufungsverfahren auf Ausschluss des Gesellschafters Johannes Becker zuständig ist, will man die beiden Verfahren nun verbinden. Beide Parteien können nun bis Ende Januar zu den Hinweisen des Landgerichts Köln Stellung nehmen.