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Oettinger: Abfuhr bei Markenamt

Pikante Abfuhr: Die Oettinger Braugruppe hat sich mit dem Versuch, die Wortmarke Reinheitsgebot 2.0 schützen zu lassen, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München eine blutige Nase geholt. Der Antrag vom 11.11.2015 wurde von der Münchner Behörde abgelehnt. Begründung: "Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)".

 

Der Vorgang ist auch deshalb delikat, weil die Oettinger Braugruppe noch im April dieses Jahres sehr offensiv mit dem Begriff warb - in Zusammenhang mit ihrer Kampagne Bier ohne Gentechnik. In einem von der Braugruppe selbst zur Verfügung gestellten Samples mit O-Tönen von Marketingchef Jörg Dierig geht es nach einem "Anmoderationsvorschlag" ("Doch in letzter Zeit hat sich da noch etwas ins Bier geschlichen, was da eigentlich nicht reingehört - die Gentechnik") suggeriert, dass Oettinger sich in puncto Gentechnik von anderen Brauern - also auch von deutschen - unterscheidet. Der Moderator des Beitrags fährt fort: "So Jörg Dierig von der Oettinger Brauerei, die in Zeiten von Gentechnik einen Schritt weitergeht und mit dem Reinheitsgebot 2.0 für viel Aufsehen sorgt."

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