Noch kein INSIDER?

JETZT ZUGANG SICHERN!

Wählen Sie Ihre Anmeldeoption.

Schnell und unkompliziert INSIDER werden!

Weiter

Oberlandesgericht mit Krafturteil

Das OLG Hamm hat der Werbung für Energy Drinks mit Alkohol über 1,2 Prozent den Riegel vorgeschoben. Im vorliegenden Fall handelte es sich um die von MBG vertriebene Dosenmarke Three Sixty Energy & Vodka, die 10 %/Vol. Alkohol aufweist.

 

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sind diese als alkoholhaltige Mischgetränke zu deklarieren und dürfen deshalb nicht laut EU-Recht nicht mit besonderen Nähwerteigenschaften werben bzw. "energy" suggerieren.

Print-Ausgabe
12.09.2025

Neu!
#984

Hamburg out of Stock

Zum Inhalt
Kopf der Woche
12.09.2025

37
/2025

Alexander Rolff

Weiterlesen