Der „einzig gebraute Glühwein“ der Welt ist gar keiner. Das hat das Landgericht München I entschieden. Die Weinkellerei Kunzmann aus dem bayerisch-schwäbischen Dasing hatte gegen das Brauhaus Hartmannsdorf aus der sächsischen 5.000-Einwohner-Gemeinde geklagt. Die hatte unter ihrem emsigen Chef Ludwig Hörnlein in 0,245l-Fläschchen ihren Glühbo verkauft - ein Getränk, das INSIDER schon als Drinkstarter beim Get-In-Kongress 2016 verköstigen durften (INSIDE 767). Das angebliche Unikat aus der Provinz findet nun ein jähes Ende.
Das Gericht entschied, dass der Begriff Wein in unzulässiger Weise „verwässert“ werde und die Verbraucher irregeführt würden. Der Grund: Durch die Beigabe von Bockbierwürze entsteht ein zusätzlicher Wassergehalt von 2%. Laut EU-Verordnung (natürlich gibt‘s da eine) von 2014 darf Glühwein jedoch nur Wein, Süßungsmittel und Gewürz enthalten. Den Eindruck zu erwecken, es handle sich um das Traditionsgetränk Glühwein, ist laut Gericht nicht zulässig. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Wir sind aber zutiefst verunsichert und lagern unseren Glühbo bis auf Weiteres im Kühlschrank – neben dem Wasser.
Artikel aus INSIDE 915